GMA Student Task Force 2026

GMA-Jahrestagung 2026 in Dresden

Die Förderung des Nachwuchses ist uns wichtig. Daher gibt es für das Jahr 2026

 20 Tagungsstipendien1

für die

GMA Student Task Force

Als Mitglied der GMA Student Task Force bist du

  • in einem bunt gemischten Team in Dresden eingebunden
  • durch eine kurze Einführung bestens vorbereitet
  • Ansprechperson vor Ort und als Co-Chair bei Sessions tätig
  • die Hälfte der Zeit in der Task Force aktiv und hast die andere Hälfte zur freien Gestaltung auf dem Kongress zur Verfügung

So hast du die Möglichkeit viele Personen in der GMA persönlich kennenzulernen und auch mal hinter die Kulissen der GMA-Arbeit und der Jahrestagung zu blicken.

Bewerben können sich alle Studierenden und Auszubildenden, unabhängig von der bisherigen Erfahrung mit Tagungen oder innerhalb des Feldes der medizinischen Ausbildungsforschung. Wichtig ist nur, dass Du neugierig bist, gerne neue Menschen kennenlernst und im Team tätig sein möchten.

Übernommen werden die Unterkunfts- und Reisekosten (Bahnfahrt 2. Klasse) bis zu einer Höhe von 200 € sowie die Kongressgebühr2. Und natürlich gibt es auch etwas für das leibliche Wohl. Du bist herzlich zu einem gemeinsamen Abendessen am Mittwochabend mit den GMA-Vorstands- und Beiratsmitgliedern eingeladen.  

Bewerben Sie sich bis zum 17.05.2026 einfach per Mail an kontakt@gma-dach.org mit einem PDF mit

  • einem kurzen Anschreiben mit Ihren persönlichen Daten (inklusive Handynummer für die einfache Kommunikation innerhalb der Student Task Force) und Themen die dich besonders auf der Tagung interessieren
  • einem Nachweis des Studierendenstatus (durch eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung) oder Auszubildendenstatus

Melde dich bei Fragen gerne bei uns unter: kontakt@gma-dach.org.

Wir freuen uns auf Deine Bewerbung!

1Die Plätze sind begrenzt. Über die Vergabe der Plätze entscheidet das Los. Personen, die bereits in der Vergangenheit ein Ticket gewonnen haben, werden nachrangig behandelt.

2Die Kosten können nur gegen Vorlage und in Höhe der entsprechenden Originalbelege erstattet werden.